Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB von Helags Husky

Bitte lies Dir die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Dir und Helags Husky  (nachfolgend Helags genannt), regeln und die Du mit Deiner Anmeldung anerkennst, sorgfältig durch.

Tut mir leid dieses Amtsdeutsch , leider notwendig , denn der Teufel ist ein Eichhörnchen, und Hunde fressen das ganze Jahr.

 

Adressen von Helags Husky :

Sitz : Huntebrückerstr. 65 , 27804 Berne, Deutschland

Betriebstätte : Hultenvägen , Box 31, 84599 Ljungdalen, Schweden


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die erlebnispädagogische Veranstaltung :

Geführte Huskytouren in Schweden / Helags Husky. (Helags Husky nachfolgend Helags genannt )

 

1. Anmeldung/ Buchung & Bestätigung

1.1. Die Anmeldung/ Buchung muss schriftlich über das Buchungsformular erfolgen und wird mit der Buchungsbestätigung durch Helags als verbindlich erklärt. Grundlage des gebuchten Angebots sind die Ausschreibungen auf der Internetseite www.helags.eu und ergänzende Informationen durch Helags.

1.2. Der Anmelder ist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aller teilnehmenden Personen, für die er die Anmeldung / Buchung vornimmt, verantwortlich.

2. Die Bezahlung

2.1. Unserer Wintertouren : Die Anzahlung der Wintertouren hat Anfang Dezember des Reisejahres vor Antritt der Veranstaltung zu erfolgen und beträgt 50 % des Veranstaltungspreises. Die Restzahlung ist bei / bis Beginn der Veranstaltung fällig. Die Kontoverbindung wird von Helags mitgeteilt.

2.2. Unseres Herbstangebotes besuche die Farm :  Die Bezahlung  ist 14 Tage vor Beginn der Veranstallung fällig.

Die Kontoverbindung wird von Helags mitgeteilt.

2.3. Die entsprechenden Zahlungsrechnungen werden dem Teilnehmer auf Wunsch am Ende des Angebotes online zugestellt.

2.4. Ist die Anzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Helags berechtigt vom der Buchung zurückzutreten

2.5. Ausnahmen werden in Absprache mit Helags gewährt.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Buchungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstallung nicht beeinträchtigen.

3.2. Helags ist verpflichtet, den Teilnehnern über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.

3.3. Witterungsbedingte Programmänderungen, die sich durch den Expeditionscharakter der Schlittenhundetouren ergeben können, bleiben Helags  vorbehalten.

3.4. Bei unzureichenden Schneeverhältnissen behält Helags es sich vor, den Wechsel von Schlitten auf Trainingswagen durchzuführen.

3.5. Im Fall einer erheblichen Änderungen der Leistung ist der Teilnehnende berechtigt, unentgeltlich vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn Helags in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

4. Rücktritt durch den Teilnehmers

4.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Helags.

Helags empfiehlt ausdrücklich, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2. Bei Rücktritt kann Helags eine angemessene Entschädigung verlangen.

Helags kann bei Rücktritt des Teilnehmers eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen, die in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis steht. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers für die Schlittenhundetouren in Schweden wie folgt berechnet:

Rücktritt bis zum:

  • 365. - 250. Tag vor Veranstaltungsbeginn  5 %,
  • 249. - 150. Tag vor Veranstaltungsbeginn 15 %,
  • 149. -  90. Tag vor Veranstaltungsbeginn 35 %,
  •  89. -  60. Tag vor Veranstaltungsbeginn  50 %,
  •  59. –  20. Tag vor Veranstaltungsbeginn  80 %,
  •   19. –  00. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 %,

des jeweiligen gebuchten Preises.

Helags Husky : verschneiter Hundeschlitten
verschneiter Hundeschlitten

5. Ersatz von Teilnehmern und Umbuchungen

5.1. Das gesetzliche Recht des Teilnehmers, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Helags kann dem Eintritt eines Dritten (Ersatzteilnehmers) widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer Helags gegenüber, als Gesamtschuldner für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.3. Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Beginns, Ziels, der Unterkunft etc. besteht nicht.

6. Rücktritt und Kündigung durch Helags

6.1. Helags kann den Vertrag/ Buchung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund kann gegeben sein, wenn der Teilnehmer gesundheitlichen Voraussetzungen nicht genügt oder wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder gefährdet und sich vertragswidrig verhält. Im Falle dieser Kündigung behält Helags grundsätzlich den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

7. Höhere Gewalt

7.1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Helags als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

8. Haftung

8.1. Helags haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • Gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung,
  • Sorgfältige Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger,
  • Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
  • Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Ausschreibung Internet
  • Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen, sofern Helags selbst Veranstalter ist.

8.2. Der Teilnehmer haftet für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Teilnehmer auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind,

ist auf den Veranstaltungspreis beschränkt, soweit:

  • Ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder
  • Helags für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist

9.2. Helags haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden.

10. Gewährleistung

10.1. Wird die Veranstaltung nicht ausschreibungsmäßig erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen.

10.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Helags einen aufgetretenen Veranstaltungsmangel unverzüglich anzuzeigen.

10.3. Will der Teilnehmer den Buchungsvertrag wegen eines Veranstaltungsmangels oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Helags zuvor eine angemessene Frist zu Abhilfeleistung zu setzen.

10.4. Helags kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

10.5. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Veranstaltungsleistung kann der Teilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Veranstaltungspreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit der Teilnehmer es unterlässt, denn Mangel anzuzeigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Helags unter der o.g. Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.2. Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Helags  beruhen, verjähren in 2 Jahren. Alle übrigen Anspruche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Veranstaltung folgt.

12. Versicherungen

12.1. Zur eigenen Sicherheit wird der Abschluss einer Auslandsreisekranken-, Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Helags findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2. Der Teilnehmer kann Helags nur an seinem Sitz verklagen.